Am 17.05.2021 kam es zu einem Messerangriff in der DITIB-Moschee Scharnhorst in Dortmund. Bei dem Versuch, in die Moschee einzudringen, wurde der mutmaßlicher Täter vom Gemeindevorsitzenden aufgehalten. Daraufhin zog der Täter einen Haushaltsmesser und versuchte, den Gemeindevorsitzenden damit zu verletzten. Dieser blieb jedoch bei dem Angriff unverletzt. Der Täter wurde von der Polizei gefasst.
Quelle: DITIB
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 23.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Stutensee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898