In Königslutter kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 15.03.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Hamburg kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 21.03.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Neuhofen kam es am 03.04.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Flensburg kam es am 08.04.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einem Moscheeangriff in Flensburg. Die Tat wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Boxberg kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 17.04.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Immenstadt kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 07.05.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705