Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 04.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Hamburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 24.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Köln. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 25.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Sulzbach. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989
In Mannheim kam es am 30.06.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert. Einem Phänomenbereich konnte diese Tat jedoch nicht zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/4618
Am 08.07.2022 kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Achern. Der Fall wurde unter der Kategorie „Diebstahl § 242 StGB“ registriert. Jedoch konnte die Tat keinem politischen Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/4618
In Elmshorn kam es am 21.07.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung §130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618