
DITIB Zentralmoschee Duisburg nach Bombendrohung ©️ Facebook, bearbeitet by iQ. In der Nacht zum 24.01.2025 erhielt die Duisburger Zentralmoschee eine Bombendrohung per E-Mail. Unbekannte kündigten einen Sprengstoffanschlag rund um das Gebäude an. Zudem enthielt die Mail hasserfüllte Drohungen gegen Muslime. Am Freitagmorgen wurde das Gelände vonseiten der Polizei abgesperrt und die Moschee evakuiert. Bei den Durchsuchungen kamen Sprengstoffspürhunde zum Einsatz. Nach rund vier Stunden gab die Polizei das Gebäude wieder frei. Etwas Verdächtiges hat die Polizei nicht gefunden. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: Mehrere Moscheen in NRW erhalten Bombendrohungen ...

Die Kölner Zentralmoschee erhielt am Freitag, den 24.01.2025 eine Bombendrohung per E-Mail, welche gegen 13:30 Uhr hätte stattfinden sollen. Die Polizei verstärkte daraufhin ihre Präsenz an der Moschee mit mehreren Streifenwagen, besonders während des Freitagsgebets. Geräumt wurde das Gebäude nicht. Der Staatschutz ermittelt die Hintergründe der Tat. Quelle: Polizei in Köln erhöht Präsenz: Bombendrohung gegen Moschee – Rundschau Online
In Hannover kam es am 20.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/13575 wurde eine Moschee in Düsseldorf am 11.07.2024 Opfer eines politisch motivierten Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/13575
In Frankfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/13575 am 18.07.2024 Opfer eines politisch motivierten Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/13575
In Türkheim wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/13575 am 24.08.2024 Opfer eines politisch motivierten Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/13575