Am 30.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Offenbach. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 31.05.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Albisheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de
Am 02.06.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Lutherstadt Eisleben zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de
Die Mimar Sinan Moschee (DITIB) in Maulbronn wurde am 08.07.2023 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Ein unbekannter Täter zündete einen Koran an und warf es vor die Moschee. In der Bundestagsdrucksache 20/92662 wurde der Fall unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ festgehalten und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262 https://www.ditib-ads.de/Links/Pressannouncement?page=0
Folgend auf den Brandanschlag am 30.05.2023 wurde die Ayasofya Moschee (IGMG) in Hannover am 26.07.2023 erneut angegriffen. Diesmal erhielt die Gemeinde einen Drohbrief mit einem Hakenkreuz, welche mit „NSU 2.0“ signiert wurde. „Euer Imbiss ist nur der Anfang. Wir kommen wieder“, heißt es in dem Brief. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Der Polizei zufolge fehle jede Spur zu den Tätern. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Verleumdung § 187 StGB“ festgehalten und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Nach Brandanschlag – Moschee erhält Drohbrief mit NSU 2.0 ...
Am 01.08.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 in Aachen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 “ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262