Am 25.09.2022 wurde das Islamische Zentrum Hamburg Ziel eines Angriffs. Es wurden politisch motivierte Schmierereien an der Moschee hinterlassen. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022
Am 14.10.2022 gingen bei der DITIB Zentralmoschee in Köln fünf E-Mails mit diskriminierenden und Beleidigenden Inhalten ein. Am 16.10.2022 folgte ein weiterer digitaler Brief mit ebenfalls islamfeindlichen Inhalten. Die Unbekannten Absender: innen äußern sich darin abwertend gegenüber dem Islam und die Muslime in Deutschland. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022 S. 17
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 21.10.2022 in München zu einem islamfeindlichen Übergriff auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Quelle: Drucksache 20/5771
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/6790) kam es am 23.10.2022 in Rotenburg zu einer islamfeindlichen Tat im Zusammenhang mit einer Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Nachstellung § 238 StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/6790 (bundestag.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/05771) kam es am 28.10.2022 in Monheim zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich “Rechts” zugeordnet und unter der Kategorie “Sachbeschädigung § 303 StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/5771
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Köln am 07.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771