Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 04.04.2018 in Waldkraiburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ registriert. Dieser Angriff wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Am 23.03.2018 wurde die Islamische Gemeinde Magdeburg e.V. Opfer eines Moscheeangriffs. Unbekannte Täter sprühten Hakenkreuze in den Waschräumen der Moschee. Außerdem wurde in ähnlich großen Schriftzügen die Polizei beleidigt. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 03.04.2018 in Stadthagen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert. Dieser Angriff wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 30.03.2018 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 26.03.2018 in Glückstadt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
In Regensburg kam es am 12.03.2018 zu Demonstrationen gegen den Moscheebau der DITIB Gemeinde. Es versammelten sich ca. 200 Menschen mit islamfeindlichen Schildern um gegen den Moscheebau zu protestieren. In der Bundestagsdrucksache 19/3917 wurde dieser Vorfall unter der Kategorie islamfeindliche Straftaten an „Religionsstätte/Moschee“ als „Volksverhetzung“ registriert. Dieser Vorfall wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.