In Neuhofen kam es am 03.04.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Flensburg kam es am 08.04.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einem Moscheeangriff in Flensburg. Die Tat wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Boxberg kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 17.04.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Immenstadt kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 07.05.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Heilbronn kam es am 11.05.2025 laut Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einem Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
Am 20.06.2025 wurde die Fatih Moschee in Mettmann Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte brachten Flugblätter mit islamfeindlichen und rassistischen Karikaturen am Gelände sowie an der Decke des Eingangsbereichs der Moschee an. Die Gemeinde hat den Vorfall der Polizei gemeldet. Quelle: Angaben der Gemeinde liegen Brandeilig vor.