Die DITIB-Moschee in Velbert erhielt am 25.05.2023 einen Drohbrief mit dem Absender „NSU 2.0“. Der Brief enthielt die Aufschrift „Kill all Islam – Dauert nicht mehr lange“, sowie ein Hakenkreuz. Am 18.05.2023 erhielt eine Moschee in Göttingen einen identischen Brief. Quelle: https://www.islamiq.de/2023/05/27/weitere-moschee-erhaelt-islamfeindlichen-drohbrief-mit-nsu-2-0/
Am 30.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Offenbach. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 31.05.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Albisheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de
Am 02.06.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Lutherstadt Eisleben zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de
Am 01.08.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 in Aachen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 “ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
In Bramsche erhielt am 04.08.2023 auch die Eyüp Sultan Moschee einen mit „NSU 2.0“ signierten Drohbrief. Neben Islamfeindlichen Parolen wie „dumm dümmer Islam“ und einem Hakenkreuz enthält der Brief folgende Drohung: „Macht ruhig weiter so und der Tag ist nicht mehr fern an dem wir es mit euch so machen wie wir es mit den Juden gemacht haben.“ Es wurde eine Anzeige erstattet und die Ermittlungen wurden aufgenommen. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Moschee ...