Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Göttingen am 09.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
Die DITIB Zentralmoschee in Köln erhielt am 10.11.2022 eine E-Mail mit Drohungen. DITIB_Moscheeuebergriffe 2022.pdf (ditib-ads.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Offenburg am 11.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Aachen am 11.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem politisch motivierten Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/5771
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) ereignete sich am 13.11.2022 ein islamfeindlicher Angriff auf eine Moschee in Nürnberg. Der Vorfall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
Am 22.11.2022 wurde die Mevlana Moschee (ATIB) in Frankfurt am Main Ziel eines Angriffs. Unbekannte bewarfen die Moschee mit Farbbeuteln in den Farben Grün, Gelb und Rot. Quelle: https://www.islamiq.de/2022/11/23/moschee-mit-farbbeutel-beworfen-und-beschaedigt/