Am 10.02.2019 wurde eine Moschee in Darmstadt überfallen. Unbekannte brachen in das Gebäude ein, indem sie die Fenster zerstörten. Sie hinterließen einen Sachschaden von mehreren hundert Euro. Ob was gestohlen wurde, ist laut Polizei nicht bekannt. Die Ermittlungen dauern an.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898