Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 12.08.2016 in Erfurt zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 kam es am 25.05.2018 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Hausfriedensbruch“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 25.05.2018 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 25.05.2018 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 24.05.2018 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verstoß gegen das Gesetz betreffend des Urheberrechts an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 25.02.2018 kam es zu einem Brandanschlag auf ein Gebäude in Mühlhausen. Es wurden mehrere Brandherde und Überreste von Brandbeschleunigern festgestellt. Die Polizei von Brandstiftung aus. Laut Staatsanwaltschaft gibt es bisher keine Hinweise auf eine politisch motivierte Tat. Der Staatsschutz wurde in die Ermittlungen dennoch einbezogen. In dem Gebäude befanden sich Gebetsräume einer muslimischen Gemeinde, außerdem hatte der besagte Islamische Kulturverein dort seinen Sitz. 14 Personen, darunter 8 Kinder, mussten in Sicherheit gebracht werden. Quelle