Am 02.06.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Lutherstadt Eisleben zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de
Am 09.05.2023 kam es erneut zu einem islamfeindlichen Angriff auf die Fatih Moschee (DITIB) in Dresden. Ein Mann versuchte die Moschee mit Benzin anzuzünden. Hierfür setzte er ein Regal mit einer brennbaren Flüssigkeit in Brand, wobei das Feuer von einem Gemeindemitglied gelöscht werden konnte. Nach misslungener Brandstiftung der Moschee wurde der 34-jährige polizeibekannte Mann, welcher für den Fall am 18.04.2023 ebenfalls verantwortlich war, in seiner Wohnung festgenommen. In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Fall unter der Kategorie „schwere Brandstiftung §306a StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ registriert. ...
Am 28.03.2018 wurden auf der Straße vor der Moschee der Islamischen Gemeinde Magdeburg e. V Zettel mit beleidigenden Inhalten und Tiergliedmaßen gefunden. Die Polizei wurde verständigt.
Am 23.01.2022 wurde während des Mittagsgebets mit einem Luftgewehr auf die ZMD Moschee in Halle geschossen. Zeugen hörten Schussgeräusche und bemerkten zeitgleich, wie drei Projektile eine am Gebäude des islamischen Kulturzentrums befindliche Fensterbank trafen und zu Boden fielen. Zeugen konnten erkennen, dass die Schüsse aus einem Fenster eines gegenüber befindlichen Mehrfamilienhauses abgegeben wurden. Die Polizei konnte in diesem Mehrfamilienhaus einen 55-jährigen Mann ausfindig machen, in dessen Wohnung sie eine „Langwaffe zum Verschießen von Diabolos und eine Gasdruckpistole“ auffanden und sicherstellten. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt. Der Staatsschutz hat die ...
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 31.05.2020 in Magdeburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 16.06.2020 in Merseburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.