Am 03.10.2014 wurde in Alzey die Hicret Moschee (DITIB) angegriffen. In den Morgenstunden, als die Muslime der Gemeinde ihr Morgengebet verrichteten, hinterließen bisher unbekannte Täter einen blutverschmierten Puppenkopf auf dem Gelände. Die Gemeindemitglieder fanden den Puppenkopf beim Verlassen der Moschee. Bei der Flüssigkeit soll es sich um kein echtes Blut gehandelt haben. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 31.10.2014 in Koblenz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften § 166 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 15.09.2014 in Ludwigshafen am Rhein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften § 166 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 29.03.2014 in Konz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gewaltdarstellung § 131 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 07.10.2018 in Betzdorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 wurde am 02.06.2018 eine Moschee/Religionsstätte in Simmern/Hunsrück angegriffen. Der Fall wurde von den Polizeibehörden unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert, dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und als „islamfeindliche Straftat“ klassifiziert. Quelle: 1903917.pdf (bundestag.de)