Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 05.07.2016 in Dormagen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 08.07.2017 wurde die Moschee der Islamischen Gemeinde Milli Görüs (IGMG) in Viersen Ziel eines Angriffs. Am Samstagabend wurde das Tor der Moschee in der Bahnhofstraße von Unbekannten mit einem Hakenkreuz-ähnlichem Symbol und beleidigenden Schriftzügen bemalt. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 05.06.2017 in Ibbenbüren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 02.06.2017 in Düsseldorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 23.05.2017 in Aachen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Am 01.06.2017 wurde die Baustelle der neuen Moschee der DITIB-Gemeinde in Ibbenbüren Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Nacht zum Mittwoch wurden Schweineteile auf die Baustelle geworfen. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Quelle