
Die Kölner Zentralmoschee erhielt am Freitag, den 24.01.2025 eine Bombendrohung per E-Mail, welche gegen 13:30 Uhr hätte stattfinden sollen. Die Polizei verstärkte daraufhin ihre Präsenz an der Moschee mit mehreren Streifenwagen, besonders während des Freitagsgebets. Geräumt wurde das Gebäude nicht. Der Staatschutz ermittelt die Hintergründe der Tat. Quelle: Polizei in Köln erhöht Präsenz: Bombendrohung gegen Moschee – Rundschau Online
Unbekannte Täter drangen zwischen dem 08.10. und 18.10 in die Lagerräume der DITIB Moschee in Meinerzhagen ein. Die Täter beschädigten mehrere Fenster, eine Tür sowie Gegenstände, die in den Räumen gelagert wurden. Eine Entwendung konnte bisher nicht festgestellt werden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: POL-MK: Einbruch in Lagerräume einer Moschee | Presseportal
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/13575 wurde eine Moschee in Düsseldorf am 11.07.2024 Opfer eines politisch motivierten Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/13575
Unbekannte brachen in der Nacht vom 25.11 auf den 26.11.2024 in die Bielefelder Vatan Moschee ein. Die Einbrecher haben dabei mehrere Türen der Moschee beschädigt. Der Gesamtschaden samt des entwendeten Geldes liegen im unteren vierstelligen Bereich. Von einem fremden- oder islamfeindlichen Motiv wird derzeit noch nicht ausgegangen. Die Ermittlungen der Polizei laufen. Quelle: Einbruch in Bielefelder Moschee
Am 28.09.2024 brachen drei Unbekannte in die Plettenberger DITIB Moschee ein. Über die Aufenthaltsräume der Moschee sind die Täter in das Vorstandsbüro gelangt. Dort versuchten sie dann den Tresor zu öffnen und sorgten dabei für Verwüstung. Den gesamten Sachschaden schätzt der Gemeindevorsitzende auf 3000 Euro. Die Ermittlungen der Polizei laufen. Quelle: Einbruch in Moschee: Trio verwüstet Teestube und arbeitet sich an Tresor ab
In Recklinghausen kam es am 31.03.2024 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee zum Angriffsziel wurde. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde Fall unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)