Am 14.04.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Münster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
In der Nacht auf den 09.02.2022 wurde eine DITIB Moschee in Dortmund Ziel von rechtsextremen Schmierereien. Die Eingangstür der Sultan Ahmet Moschee in der Ofenstraße wurde mit einem Hakenkreuz versehen. Es ist bereits das zweite Mal in drei Wochen, dass die Tür so beschmiert wurde. Der Staatschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 11.10.2021 in Menden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 07.10.2021 in Lünen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 26.07.2021 in Aachen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.

Am 05.12.2021 brachte ein unbekannter Täter einen Schweinekopf an das Eingangstor der Eving Selimiye Moschee in Dortmund an. Nach der Tat machte er ein Selfie von sich und dem Schweinekopf, wie auf Kameraaufnahmen zu sehen ist. Der Täter platzierte den Schweinekopf gegen 3.30 Uhr am Zaun vor der Moschee. Danach entfernte er sich in Richtung Deutsche Straße. Inzwischen hat der Staatsschutz die Ermittlungen aufgenommen. Es wird wegen des Verdachts der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§166 StGB) ermittelt.