Laut Angaben der Bundesregierung der (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 14.04.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Bramsche. Die Tat konnte unter der Kategorie „Üble Nachrede § 186a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden. Drucksache 20/2989 (bundestag.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 13.08.2022 in Heinade zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert. Quelle: Drucksache 20/5771
Am 26. August 2022 erhielt die Mevlana Moschee (IGMG) in Barnstorf einen Drohbrief mit dem Inhalt: “Wir legen euch Türken alle um”. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 22.09.2022 in Göttingen zu einem Angriff auf eine DITIB Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/6790) kam es am 23.10.2022 in Rotenburg zu einer islamfeindlichen Tat im Zusammenhang mit einer Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Nachstellung § 238 StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/6790 (bundestag.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Göttingen am 09.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771