Am 10.09.2024 erhielt die Al-Iman Moschee in Göttingen einen Hassbrief mit rechtsextremen Inhalten. Der Staatsschutz geht in diesem Fall von Volksverhetzung aus. Es wird nun gegen Unbekannt ermittelt. Quelle: POL-GÖ: (350/2024) Hassbrief und wirre Schreiben an Moscheen – Polizei ermittelt … | Presseportal
Am 12.09.2024 erhielt die DITIB Moschee in Göttingen einen Brief mit rechtsextremen Inhalten (u.a. Hakenkreuze). Es handelt sich hier laut Polizei um einen bekannten Täter, der schon mehrmals Briefe dieser Art geschrieben haben soll. Der Staatsschutz ermittelt nun wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Quelle: Presseportal
In Emden kam es am 29.04.2024 laut Bundestagsdrucksache 20/12498 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser wurde jedoch keinem konkreten Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
In Hannover kam es am 14.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln §145 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Lehrte kam es am 20.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Papenburg kam es am 23.11.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Es gibt einen Tatverdächtigen. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011292.pdf