Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 15.11.2015 in Göttingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 31.07.2015 in Hildesheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 13.07.2015 in Peine zu einer islamfeindlichen Straftat auf eineMoschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgemeinschaft“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 09.07.2015 in Celle zu einer islamfeindlichen Straftat auf die Zentrum Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Straftaten gg. Das Kriegswaffenkontrollgesetzes“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Am 04.10.2014 wurde die Mevlana Gemeinde in Delmenhorst (Islamrat/IGMG/Schura) Ziel einer Islamfeindlichen Tat. In der Nacht zu Samstag wurde ein abgetrennter Wildschweinkopf vor der Mevlana Moschee abgelegt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle
Am 03.10.2014 wurde die Aksa Moschee in Stadthagen (DITIB) Ziel einer Islamfeindlichen Tat. In der Nacht zum Freitag stellten unbekannte Täter eine Spannplatte dem Kopf einer Schaufensterpuppe auf das Grundstück der Moschee. Der Schaufensterpuppe war ein Kopftuch umgesetzt und das Gesicht der Puppe mit roter Farbe beschmiert worden. Zudem waren Steine drapiert mit der Aufschrift „Das ist der Islam“. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle