Islamfeindliche Schmierereien an Moscheen © Privat, bearbeitet by iQ In der Nacht vom 04.01.2025 auf den 05.01.2025 wurde die Bilal-Moschee (IGMG) in Lohne Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte beschmierten die Außenfassade der Moschee mit den Parolen „Fuck Islam“. Die Gemeindemitglieder entdeckten die Schrift am Morgen und informierten daraufhin die Polizei. Die Ermittlungen wurden eingeleitet. Quelle: Islamische Einrichtung von Unbekannten rassistisch beschmiert – IslamiQ
In Hannover kam es am 20.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 06.04.2024 soll ein 25-jähriger Mann den Eingangsbereich einer Moschee in Lingen während des Nachmittagsgebets verunreinigt haben. Die Polizei konnte den Täter daraufhin mithilfe von Zeugenaussagen fassen. Der Staatschutz ermittelt, da ein rassistisches Motiv nicht ausgeschlossen werden kann. In der Bundestagsdrucksache wurde der Fall unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert, jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet. Quellen: Drucksache 20/11292 (bundestag.de) Staatsschutz ermittelt – Moschee in Lingen | NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen
Die Al-Taqwa Moschee in Göttingen erhielt am 11.09.2024 einen Brief mit rechtsextremistischem Inhalt (u.a. Hakenkreuze). Der Staatschutz ermittelt wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Quelle: Presseportal
Am 10.09.2024 erhielt die Al-Iman Moschee in Göttingen einen Hassbrief mit rechtsextremen Inhalten. Der Staatsschutz geht in diesem Fall von Volksverhetzung aus. Es wird nun gegen Unbekannt ermittelt. Quelle: POL-GÖ: (350/2024) Hassbrief und wirre Schreiben an Moscheen – Polizei ermittelt … | Presseportal
Am 12.09.2024 erhielt die DITIB Moschee in Göttingen einen Brief mit rechtsextremen Inhalten (u.a. Hakenkreuze). Es handelt sich hier laut Polizei um einen bekannten Täter, der schon mehrmals Briefe dieser Art geschrieben haben soll. Der Staatsschutz ermittelt nun wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Quelle: Presseportal