Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 02.03.2019 in Schönfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 19.02.2019 haben Unbekannte Tiergliedmaßen eines Schweins auf das Baugelände der Rostocker Moschee gelegt. Die Polizei ermittelt. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 wurde am 08.06.2018 eine Moschee/Religionsstätte in Sundhagen angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert, dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und als islamfeindliche Straftat klassifiziert.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 31.07.2017 in Güstrow zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 11.01.2017 in Demmin zu einer islamfeindliche Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Hasskriminalität“ und „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 29.08.2016, in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, wurde die Eingangstür der Fatih Moschee in der Parchimer Kleinstadt von Unbekannten zugemauert. Die rund ein Meter hohe Mauer beklebten die Täter mit Zetteln, auf denen beleidigende und rassistische Parolen standen. Zur Tatzeit befand sich niemand im Gebäude. Die Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen. Die Moschee wurde innerhalb weniger Monate zum zweiten Mal zum Ziel eines Angriffes Quelle