Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 wurde am 04.06.2018 eine Moschee/Religionsstätte in Lehmberg. Der Fall wurde von den Polizeibehörden unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert, dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und als „islamfeindliche Straftat“ klassifiziert.
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 04.04.2018 in Waldkraiburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ registriert. Dieser Angriff wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.
In Regensburg kam es am 12.03.2018 zu Demonstrationen gegen den Moscheebau der DITIB Gemeinde. Es versammelten sich ca. 200 Menschen mit islamfeindlichen Schildern um gegen den Moscheebau zu protestieren. In der Bundestagsdrucksache 19/3917 wurde dieser Vorfall unter der Kategorie islamfeindliche Straftaten an „Religionsstätte/Moschee“ als „Volksverhetzung“ registriert. Dieser Vorfall wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 15.02.2018 in Königsbrunn zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 25.03.2018 wurde die Außenfassade der Mehmet Akif Moschee (DITIB) in München mit Parolen wie z.B. „Safe Afrin“ beschmiert. Die Täter sind unbekannt. Quelle
Am 25.03.2018 kam es in Amberg zu einem Moscheeangriff. Unbekannte Täter haben die Ulu Moschee (DITIB) in Amberg beschmiert. Die Außenfassade der Moschee wurde mit politischen Parolen wie „YPG“, „ERDOGAN = MÖRDER“ und „DEFEND AFRIN“ besprüht. Aufgrund der Inhalte ist von einer linksextremistischen Tatmotivation auszugehen. Quelle