Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 10.04.2014 in Nürnberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/1627 kam es am 11.03.2014 in Schrobenhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/1627 kam es am 04.03.2014 in Schrobenhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 01.10.2018 in Bayreuth zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 26.09.2018 kam es in Nürnberg zu einem Moscheeangriff. Unbekannte beschmierten die Außenfassade der Eyyüp-Sultan-Moschee (DITIB) mit politischen Schriftzügen. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 wurde eine Moschee/Religionsstätte am 15.07.2018 in Fürstenfeldbruck angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Als Tatmotiv stellten die Behörden „Islamfeindlichkeit“ fest.