Am 22.09.2023 erhielt die Yavuz Sultan Selim Moschee in Heidelberg erneut einen Drohbrief mit der Aufschrift: „eure Moschee soll entweiht und beschmutzt werden.“ Der Inhalt des Briefes ist identisch zu dem, den die Moschee Ende August erhalten hat. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Quelle: https://www.islamiq.de/2023/09/23/eure-moschee-soll-entweiht-werden-moschee-erhaelt-weiteren-drohbrief/
Die Kanuni Sultan Süleyman Moschee in Wiesloch wurde am 14.08.2023 Ziel eines Angriffs. Unbekannte beschädigten ein Fenster der Moschee. Die Tatmotive sind bislang unbekannt. Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat die Ermittlungen aufgenommen. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quellen: Bundestagsdrucksache 20/9262 Unbekannte schlagen Fensterscheibe einer Moschee ein – IslamiQ
Am 02.01.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/6790 in Bretzfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat §89a StGB“ registriert. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006790.pdf
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 22.09.2021 in Offenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 11.07.2021 in Aldingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Am 09.07.2021 erhielt die Aksa Moschee (IGMG/Islamrat) in Biberach einen Brief mit beleidigenden Inhalten. Das Schreiben enthielt islamfeindliche Aussagen und Beleidigungen. Die Gemeinde verständigte die Polizei. Quelle