Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 04.04.2018 in Waldkraiburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ registriert. Dieser Angriff wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Am 23.03.2018 wurde die Islamische Gemeinde Magdeburg e.V. Opfer eines Moscheeangriffs. Unbekannte Täter sprühten Hakenkreuze in den Waschräumen der Moschee. Außerdem wurde in ähnlich großen Schriftzügen die Polizei beleidigt. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 03.04.2018 in Stadthagen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert. Dieser Angriff wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 30.03.2018 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 26.03.2018 in Glückstadt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

Am 25.02.2018 kam es zu einem Brandanschlag auf ein Gebäude in Mühlhausen. Es wurden mehrere Brandherde und Überreste von Brandbeschleunigern festgestellt. Die Polizei geht von Brandstiftung aus. Laut Staatsanwaltschaft gibt es bisher keine Hinweise auf eine politisch motivierte Tat. Der Staatsschutz wurde in die Ermittlungen dennoch einbezogen. In dem Gebäude befanden sich Gebetsräume einer muslimischen Gemeinde, außerdem hatte der besagte Islamische Kulturverein dort seinen Sitz. 14 Personen, darunter 8 Kinder, mussten in Sicherheit gebracht werden. Quelle