Am 12.08.2014 wurde die Mevlana Moschee in Berlin-Kreuzberg in Brand gelegt. Gegen 22.50 Uhr umfasste das Feuer komplett den Neubau des Gebetshauses. Das Feuer konnte durch einen Großeinsatz der Feuerwehr gelöscht werden, hinterließ jedoch große Schäden. Das auf Holzpaletten gelagerte Baumaterial im Hinterhof, fasste durch zunächst unbekannten Gründen Feuer und ging auf das Gebäude rüber. Da die Feuerwehr keine defekte bei den Materialien feststellte, ging die Polizei von Brandstiftung nicht aus. Der Staatsschutz hatte die Ermittlungen übernommen jedoch stellten sie die Ermittlungen ergebnislos wieder ein. Quelle
Am 11.08.2014 wurde in das Gebetsraum eines Kulturvereines in Bielefeld (VIKZ) eingebrochen und in Brand gesetzt. Die unbekannten Täter brachen in die Moschee ein, stahlen aus der Gemeindekasse Geld und zündeten Koranexemplare an. Das Feuer ging auf die Teppiche und die Wandverkleidung rüber. Das Feuer wurde von einem Gemeindemitglied gesichtet, der in der Nähe war. Dieser kontaktierte den Vorsitzenden der Moschee worauf dieser dann die Polizei alarmierte. Die Polizei ging von keinem politisch motivierten Hintergrund aus. Der Angreifer wurde später gefasst. Ihm wurde keine politisch motivierte Straftat vorgeworfen. Es stellte ...
Am 19.03.2017, in der Nacht von Freitag auf Samstag, wurden auf das Gelände der Fatih Moschee (Islamrat/IGMG/Schura Bremen) abgetrennte Körperteile vom Schweinen geworfen. Den Fund machten SchülerInnen der Moschee, die am Samstag zur Moschee kamen. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet. Quelle
Am 07.02.2017 wurde der Neubau der Ahmadiyya Gemeinde in Augsburg-Oberhausen von Unbekannten beschmiert. Die Tat geschah zwischen 22.00 und 07.00 Uhr am Morgen des darauffolgenden Tages. Die neu gestrichene Außenfassade wurde mit schwarzer Farbe und den Schriftzügen „Wer baut Kirchen in der Türkei – Deutsche wacht auf“ besudelt. Die Polizei geht nur von einem Einzeltäter aus aus. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 28.06.2015 in Kassel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 24.06.2015 in München zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Brandstiftung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.