Am 02.02.2017 erhielt eine IGMG Moschee in Gelsenkirchen einen „Hassbrief“. Das Schreiben enthielt rassistischen Beleidigungen. Es wurde Strafanzeige bei der Polizei wegen des Briefes gestellt. Quelle: Fair

Am 10.09.2019 kam es an der Veysel-Karani Moschee des Islamischen-Kulturvereins in Schleswig erneut zu einer Sachbeschädigung. Ein 34-Jähriger wurde gegen 19.55 Uhr, unmittelbar nach dem Vorfall, von der Polizei festgenommen. In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 14.11.2018 in Hildesheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 14.06.2017 in Petersberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert. Die Tat wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/987 kam es am 07.07.2017 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/4269 kam es am 23.12.2014 in Ludwigshafen am Rhein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgemeinschaften § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.