Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 24.05.2019 in Frankfurt am Main zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 26.04.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 23.04.2019 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

Am 22.11.2019 kam es zu einem Angriff auf das Marwa Elsherbiny Kultur- und Bildungszentrum in Dresden. Unbekannte Täter warfen in der Nacht zwei Gläser mit roter Lackfarbe gegen die Außenfassade der Moschee. Der Staatsschutz hat die Ermittlung aufgenommen. Es wird ein politischer Hintergrund vermutet. In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle
Am 27.08.2019 kam es im Gebetraum des Flughafens in Frankfurt am Main zu einer Schmiererei. Unbekannte versahen die Wand mit einem beleidigenden Schriftzug. Die Schmiererei wurde am darauffolgenden Tag entfernt.
Am 28.10.2019 erhielt eine Moschee in Berlin ein Schreiben, welches den Islam beleidigende Aussagen beinhaltet. Die Polizei wurde benachrichtigt. Quelle: FAIR