Am 08.08.2023 erhielt die Frankfurter Zentralmoschee der DITIB einen fünfseitigen Drohbrief mit Beleidigungen und Gewaltfantasien gegen Muslime. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGB“ registriert und unter dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quellen: Drucksache 20/9262 Moscheen in Hessen erhalten rassistische Drohbriefe – Gemeinden fordern mehr Schutz | hessenschau.de | Gesellschaft
Am 28.08.2023 erhielt die Hanauer Moschee einen Brief, in der ein mutmaßlich geplanter Angriff gemeldet wird. Der Absender ist unbekannt. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Links/PressannouncementDetail/206
Die Fatih Moschee (IGMG) in Bremen erhielt einen Drohbrief am 31.08.2023. Der Brief enthielt folgende Aufschrift: “Ich drohe hiermit, euch alle in die Luft zu sprengen, weil ich alle Ausländer hasse. Dieses ist ernst zu nehmen.“ Die Ermittlungen wurden aufgenommen. In der Bundestagsdrucksache wurde die Tat unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quellen: https://www.islamiq.de/2023/09/01/ich-sprenge-euch-alle-in-die-luft-moschee-erhaelt-islamfeindlichen-drohbrief/ Drucksache 20/9262 (bundestag.de)
Am 01.09.2023 kam es in Wörth laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 08.09.2023 kam es in Görlitz laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Die Turkuaz Moschee (DITIB) in Regensburg wurde am 17.09.2023 Ziel von Vandalismus. Ein unbekannter Täter beschädigte die Eingangstüre der Moschee, sowie einiges an Mobiliar mit einem Hammer. Das geparkte Auto des Imams wurde ebenfalls beschädigt, was einen Gesamtschaden im unteren fünfstelligen Bereich verursachte. Ermittlungen wurden aufgenommen. In der PMK-Statistik wurde die Tat unter der Kategorie „Diebstahl § 242 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten. Quelle: https://www.islamiq.de/2023/09/18/moschee-von-unbekannten-in-regensburg-angegriffen/ Drucksache 20/9262 (bundestag.de) Video: https://twitter.com/TRTDeutsch/status