Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 22.12.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Frankfurt am Main. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
Die Hicret-Moschee der Islamischen Gemeinschaft Erding e.V. erhielt am 1. Februar einen Hassbrief mit einer islamfeindlichen, beleidigenden und vulgären Karikatur. Der Brief liegt der Brandeilig-Redaktion vor. Quelle: Hicret Moscheegemeinde

Bildquelle: WDR / Joswig Die Hicret-Moschee (IGMG) in Bielefeld Brackwede wurde erneut Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Die Moschee erhielt zwanzig unerwünschte Essenslieferungen. Die Kassenzettel enthielten dabei Drohungen und Hassbotschaften mit der Aufschrift „Dönermord wird Volkssport“. Die Moscheegemeinde hat Anzeige gegen Unbekannt wegen Volksverhetzung erstattet und der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Im Dezember 2023 wurde die Moschee zum Ziel eines ähnlichen Angriffs. Quellen: Bielefelder Moschee erhält Hassbotschaften per Lieferdienst – Westfalen-Lippe – Nachrichten – WDR Bielefeld: Moschee bekommt Drohungen per Lieferando | MOPO

In der Nacht vom 19. auf den 20.01.2024 brachen Unbekannte in die Baustelle einer bosnischen Moschee in Essen ein und verübten einen Brandanschlag. Auf dem Dach der im Bau befindlichen Moschee konnten außerdem drei mal drei Meter große Hakenkreuze entdeckt werden, die im Schnee hinterlassen wurden. Die Polizei nahm vorläufig zwei Verdächtige fest. Gegen diese wird wegen des Verdachts von Brandstiftung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. ...
Am 07.04.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Idstein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Die Mevlana Moschee (IGMG) in Barnstorf wurde am 26.04.2023 Opfer einer islamfeindlichen Straftat. Diese erhielt ein Drohschreiben, welche mit dem Kürzel NSU 2.0 signiert wurde. Der Brief enthält Aufschriften wie „Kill Islam, Türken raus“ und ein Hakenkreuz. In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quellen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf https://www.islamiq.de/2023/04/27/kill-islam-moschee-erhaelt-islamfeindlichen-drohbrief/