Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 wurde eine Moschee/Religionsstätte am 15.07.2018 in Fürstenfeldbruck angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Als Tatmotiv stellten die Behörden „Islamfeindlichkeit“ fest.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 wurde am 04.07.2018 in Springe eine Moschee bzw. Religionsstätte angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Behörden ordnen den Angriff als „islamfeindliche Straftat“ ein.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 wurde am 09.06.2018 in Nürnberg Moschee bzw. Religionsstätte angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Die Behördern gehen von einer „islamfeindlichen Straftat“ aus.
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 wurde am 08.06.2018 eine Moschee/Religionsstätte in Sundhagen angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert, dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und als islamfeindliche Straftat klassifiziert.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 wurde am 04.06.2018 eine Moschee/Religionsstätte in Lehmberg. Der Fall wurde von den Polizeibehörden unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert, dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und als „islamfeindliche Straftat“ klassifiziert.
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 wurde am 02.06.2018 eine Moschee/Religionsstätte in Simmern/Hunsrück angegriffen. Der Fall wurde von den Polizeibehörden unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert, dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und als „islamfeindliche Straftat“ klassifiziert. Quelle: 1903917.pdf (bundestag.de)