Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 25.02.2020 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 04.07.2020 wurde die DITIB Moschee in Herten Westerholt Ziel eines rechtsextremistischen Angriffs. Unbekannte Täter klebten ein Hakenkreuz aus Kreppband auf das Fenster der Moschee.
Am 21.02.2020 wurde eine Emmendinger Moschee Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter schmierten auf die Außenfassade der Moschee Hakenkreuze und andere rechtsradikale Parolen. Die Moscheegemeinde beseitigte die Schmierereien nach der Beweisaufnahme durch die Polizei. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 24.05.2019 in Frankfurt am Main zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 10.05.2019 in Deggendorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 18.04.2019 in Köln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.