Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 07.04.2017 in Buchloe zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Urkundenfälschung § 267 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 03.04.2017 in Marktoberdorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Urkundenfälschung § 267 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.