In Hamburg kam es am 05.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 01.01.2024 kam es in Neuss laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Lingen kam es am 16.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Die Eyüp Sultan Bahce Moschee in Bremen erhielt am 19.09.2023 einen Drohbrief mit rassistischem Inhalt. „Ich hasse alle Ausländer und sprenge euch alle in die Luft. Dieses ist ernst zu nehmen“, hieß es in dem Brief. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quellen: „Ich sprenge euch alle in die Luft!“ – Moschee erhält Drohbrief – IslamiQ Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 30.03.2023 in Hanau zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 13.04.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Osnabrück. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989