Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 24.01.2016 in Marl zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/9310 (bundestag.de)
Laut Bundestagdrucksache 18/8290 kam es am 17.01.2016 in Flörsheim am Main zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/8290 (bundestag.de)