Am Samstag, den 30.03.2024 haben Unbekannte mehrere Fenster einer Moschee in Neustadt (Hessen) eingeworfen. Es entstand ein Schaden von 1.000 Euro. Nach Angaben der Polizei geschah dies in der Nacht um 01:55 Uhr. Die Ermittlungen laufen. Quelle: https://www.op-marburg.de/lokales/marburg-biedenkopf/neustadt/scheibe-an-neustaedter-moschee-eingeworfen-SCVGAFAXM5APRG47PIR35S2IZE.html
In der Nacht auf Mittwoch, den 10.04.2024, hat ein Unbekannter eine Fensterscheibe der Bielefelder DITIB Moschee und zwei Fenster des angrenzenden Lebensmittelmarktes beschädigt. Die Polizei hat den Mann noch in derselben Nacht fahnden können. Von einer politischen Motivation kann dem Staatsschutz zufolge derzeit nicht ausgegangen werden. Quelle: POL-BI: Festnahme nach Sachbeschädigung an Moschee | Presseportal
Am 25.02.2024 wurde die Außenfassade der IGMG-Moschee in Philippsburg mit einer islamfeindlichen Aufschrift beschmiert. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Die Ermittlungen laufen. Quelle: https://www.islamiq.de/2024/02/25/unbekannte-beschmieren-moschee-mit-islamfeindlichen-parolen/ Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Im Raum der Stille der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) wurde randaliert. Der Raum wurde überwiegend von muslimischen Student: innen zum Beten genutzt und alles, was auf den Islam hindeutet, wie Bücher, Bilder etc., wurden von unbekannten stark beschädigt. Quelle: https://www.islamiq.de/2024/02/07/unbekannte-verwuesten-gebetsraum-einer-hochschule/
In Berlin kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) am 28.02.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 07.03.2022 in Berlin zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)