Die Muradiye Mosche (DITIB) erhielt am 23.11.2023 einen Umschlag mit verbrannten Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien. Eine Nachricht des Absenders auf Türkisch mit einer Hassbotschaft bezüglich des Koran war ebenfalls vorhanden. Ermittlungen wurden aufgenommen. Quelle: Meldungen|| DITIB ADS (ditib-ads.de)
Am 24.07.2022 erhielt die DITIB Zentralmoschee in Duisburg per Fax ein Schreiben mit islamfeindlichem Inhalt. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022
Am 14.10.2022 gingen bei der DITIB Zentralmoschee in Köln fünf E-Mails mit diskriminierenden und Beleidigenden Inhalten ein. Am 16.10.2022 folgte ein weiterer digitaler Brief mit ebenfalls islamfeindlichen Inhalten. Die Unbekannten Absender: innen äußern sich darin abwertend gegenüber dem Islam und die Muslime in Deutschland. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022 S. 17
Bildquelle: WDR / Joswig Die Hicret-Moschee (IGMG) in Bielefeld Brackwede wurde erneut Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Die Moschee erhielt zwanzig unerwünschte Essenslieferungen. Die Kassenzettel enthielten dabei Drohungen und Hassbotschaften mit der Aufschrift „Dönermord wird Volkssport“. Die Moscheegemeinde hat Anzeige gegen Unbekannt wegen Volksverhetzung erstattet und der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Im Dezember 2023 wurde die Moschee zum Ziel eines ähnlichen Angriffs. Quellen: Bielefelder Moschee erhält Hassbotschaften per Lieferdienst – Westfalen-Lippe – Nachrichten – WDR Bielefeld: Moschee bekommt Drohungen per Lieferando | MOPO
Die DITIB-Moschee in Velbert erhielt am 25.05.2023 einen Drohbrief mit dem Absender „NSU 2.0“. Der Brief enthielt die Aufschrift „Kill all Islam – Dauert nicht mehr lange“, sowie ein Hakenkreuz. Am 18.05.2023 erhielt eine Moschee in Göttingen einen identischen Brief. Quelle: https://www.islamiq.de/2023/05/27/weitere-moschee-erhaelt-islamfeindlichen-drohbrief-mit-nsu-2-0/
Am 16.12.2023 wurde die Bielefelder Hicret Moschee Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Diese erhielt mehrere Liferando-Bestellungen mit Hassbotschaften mit Bezug auf den Nahostkonflikt. Die Moschee meldete den Vorfall bei der Polizei und der Staatsschutz ermittelt. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 (Anlage 6) wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Unbekannte bestellen Essen mit Hassbotschaften zu Moschee – IslamiQ Drucksache 20/11292 (bundestag.de)