Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 19.04.2020 in Hannover zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 09.09.2018 in Nordenham zu einer islamfeindlichen Straftatauf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 11.10.2019 in Lutherstadt Wittenberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 20.09.2019 in Frankfurt am Main zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 29./30.08.2019 kam es zu einem Angriff auf eine DITIB-Moschee in Schleswig. In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: ef717555-c35e-4457-909c-eb526182645fa-sıkıştırıldı.pdf
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 10.02.2019 in Thannhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.