In Emden kam es am 29.04.2024 laut Bundestagsdrucksache 20/12498 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser wurde jedoch keinem konkreten Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)

Die Fatih-Moschee in Thannhausen wurde am Samstag, den 16.03.2024 von Unbekannten verwüstet. Diese beschädigten die Moscheeräume samt ihren Möbeln und beschmierten die Wände großflächig mit grüner Farbe, unter anderem mit Symbolen wie einem Davidstern. Die Täter hinterließen zudem vier Messer an verschiedenen Stellen in der Moschee und entwendeten das Geld in der Spenden-Box, welches sie vorher zerbrachen. Jugendliche der Gemeinde bemerkten den Vorfall als sie zum Tarâwîh-Gebet kamen. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: Moschee verwüstet: „Angriff auf unser friedliebendes Zusammenleben“ (augsburger-allgemeine.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 01.02.2022 in Lauenburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Am 04.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Aachen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Am 08.09.2023 kam es in Görlitz laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Die Turkuaz Moschee (DITIB) in Regensburg wurde am 17.09.2023 Ziel von Vandalismus. Ein unbekannter Täter beschädigte die Eingangstüre der Moschee, sowie einiges an Mobiliar mit einem Hammer. Das geparkte Auto des Imams wurde ebenfalls beschädigt, was einen Gesamtschaden im unteren fünfstelligen Bereich verursachte. Ermittlungen wurden aufgenommen. In der PMK-Statistik wurde die Tat unter der Kategorie „Diebstahl § 242 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten. Quelle: https://www.islamiq.de/2023/09/18/moschee-von-unbekannten-in-regensburg-angegriffen/ Drucksache 20/9262 (bundestag.de) Video: https://twitter.com/TRTDeutsch/status