Am 11.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Zwickau. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. https://dserver.bundestag.de/btd/20/148/2014898.pdf
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 31.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Homburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 05.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Offenbach. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 19.04.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Neunkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Gemeinschädliche Sachbeschädigung ist im deutschen Recht in § 304 StGB definiert. Es handelt sich um die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen oder zur Verschönerung öffentlicher Plätze beitragen. Dies umfasst unter anderem Denkmalpflege, Kunstwerke und Naturdenkmäler. Der Täter macht sich strafbar, wenn er das äußere Erscheinungsbild solcher Gegenstände ...
Am 30.01 schlugen Unbekannte die Scheibe einer Bremer Moschee ein. Am Vormittag bemerkten Gemeindemitglieder den Vorfall und alarmierten daraufhin die Polizei. Die Ermittlungen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung wurden aufgenommen. Quellle: Unbekannte werfen Steine auf Bremer Moschee – buten un binnen
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/13575 wurde eine Moschee in Düsseldorf am 11.07.2024 Opfer eines politisch motivierten Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/13575