DITIB Yavuz Sultan Selim Moschee in Essen-Kray (c)privat, bearbeitet by iQ Die Essener Yavuz Sultan Selim Moschee (DITIB) wurde in der Nacht zum 27.12.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte beschmierten die Außenfassade der Moschee mit den Parolen „Hybride Waffe“ und „Migration als Waffe“ sowie einem gezeichneten Schwein in weißer Farbe. Die Polizei ermittelt. Quelle: Parolen und Schmierereien an Essener Moschee: Gemeinde in Kray ist geschockt
Am Morgen des 21.12.2024 wurde ein Schweinekopf vor der Al Rahman Moschee in Frankfurt an der Oder gefunden. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: Staatsschutz ermittelt wegen Schweinekopfes vor Moschee – WELT
In Recklinghausen kam es am 31.03.2024 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee zum Angriffsziel wurde. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde Fall unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Laut Angaben der Bunderegierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 22.03.2022 in Regensburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
In Mannheim kam es am 30.06.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert. Einem Phänomenbereich konnte diese Tat jedoch nicht zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) wurde am 06.08.2022 die Imam-Ali-Moschee (IZH) in Hamburg Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Die Tat wurde unter der Kategorie “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB” registriert und dem Phänomenbereich “Ausländische Ideologie” zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618