
Am 26.06.2020 erhielt die DITIB Zentralmoschee in Köln ein Schreiben mit beleidigendem Inhalt. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 27.12.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 28.10.2019 in Halle zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 10.08.2019 in Solingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

Am 24.05.2020 veröffentlichte die NPD Goslar auf ihrer Facebookseite ein Foto der IGMG Goslar Moschee bzgl. des Freitagsgebets. In dem Kommentaren zu dem Post äußerten sich diverse Nutzer beleidigend und islamfeindlich gegenüber der Moschee. In einem der Kommentare wurde mit „gleich Raketenwerfer draufhalten“ gedroht. Die Gemeinde hat eine Anzeige wegen Volksverhetzung, Bedrohung und Beleidigung erstattet. Die Polizei ermittelt. Quelle: FAIR

Am dritten Tag des Ramadanfestes (26.05.2020) erhielt die Zentralmoschee (DITIB) in Duisburg einen Brief mit beleidigendem Inhalt. Unter anderem hieß es in dem Schreiben: „Minderwertiges Pack von Araber und Türken, ihr seid nur der Müll Europas“. Zudem war in dem Schreiben ein Schwein abgebildet. Der Brief wurde unterzeichnet mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“. Eine Schreiben mit dem gleichen Inhalt wurde wenige Tage davor an die Muradiye Moschee in Duisburg und die Zentralmoschee in München verschickt. Zuvor erhielten eine Moschee in Duisburg und eine weitere Moschee in Berlin im ...