Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 26.08.2020 in Augsburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 25.11.2020 erhielt die DITIB Gemeinde in Bad Säckingen einen Brief mit islamfeindlichem Inhalt. Das Schreiben enthielt beleidigende und islamfeindliche Bilder. Quelle: DITIB
Am 18.11.2020 erhielt die DITIB Zentralmoschee in Köln einen Brief mit rassistischem und islamfeindlichem Inhalt. Das Schreiben enthielt beleidigende und islamfeindliche Abbildungen sowie Aussagen. Der Brief wurde mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“ unterzeichnet. Ein Brief mit dem gleichen Inhalt erhielten zuvor am 11.11.2020 die Muradiye Moschee in Duisburg und am 12.11.2020 die Yavuz Sultan Moschee in Mannheim.
Am 12.11.2020 erhielt die Zentralmoschee in Köln (DITIB) erneut einen Brief mit beleidigenden Inhalten. Die Polizei wurde verständigt. Am 26.06.2020 erhielt die Zentralmoschee schon mal einen Brief mit beleidigendem Inhalt. Quelle:DITIB
Am 01.11.2020 erhielt eine DIITIB Moschee in Lauf ein Schreiben mit rassistischen und islamfeindlichen Aussagen. Neben den Aussagen waren islamfeindliche Zeichnungen abgebildet. Die Polizei wurde benachrichtigt. Diese nahm die Ermittlungen auf. Quelle
Am 12.11.2020 erhielt die DITIB Yavuz Sultan Moschee in Mannheim einen Brief mit rassistischem und islamfeindlichem Inhalt. Das Schreiben enthielt beleidigende und islamfeindliche Abbildungen sowie Aussagen. Der Brief wurde unterzeichnet mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“. Ein Brief mit dem gleichen Inhalt erhielt zuvor die Muradiye Moschee in Duisburg am 11.11.2020. Die Yavuz Sultan Moschee erhielt außerdem am 13.11.2020 eine Bombendrohung per Email. Quelle: DITIB