Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 31.05.2017 in Ibbenbüren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

Am 03.05.2019 entdeckte ein Jugendlicher nach dem Freitagsgebet eine Gewehrpatrone in der Berliner Gazi Osman Paşa Moschee. Der Vorsitzende der Moschee berichtet zudem, zuvor Drohbriefe mit islamfeindlichen Beleidigungen erhalten zu haben. Die Polizei habe allerdings erst nach Entdeckung der Gewehrpatrone innerhalb der Moschee mit Ermittlungen begonnen. Die Moschee gehört zur Islamischen Föderation in Berlin. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 16.12.2015 in Fulda zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 08.10.2015 in Dortmund zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 19.01.2015 in Kempten (Allgäu) am Rhein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Am 05.06.2014 erhielt die Harburger Mehmet Akif Ersoy Moschee (DITIB) von Unbekannten ein Drohbrief. Das Tatmoiv wurde als Islamfeindlich festgehalten, weil er den Islam beleidigte und die Gemeinde bedrohte. Quelle: Publikation DITIB