Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 11.01.2017 in Demmin zu einer islamfeindliche Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Hasskriminalität“ und „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 16.09.2026 wurde die Mevlana Moschee in Rastatt erneut Ziel eines Angriffs. Bislang unbekannte Täter beschmierten eine Säule auf dem Außengelände der Moschee mit Fäkalien. Die Gemeinde hat Anzeige erstattet. Quelle (türkischsprachig)
Am 16.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee in Kassel zum Ziel wurde. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)