Am 07.03.2022 kam im gemeinsamen Innenhof einer Moschee und eines Mehrfamilienhauses in Neukölln zu einem Brand. Beschädigt wurden durch den Brand mehrere Tische und Stühle, die auf dem Hof unter einem Pavillon abgestellt waren. Menschen wurden nicht verletzt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird von einer vorsätzlichen Brandstiftung ausgegangen. Der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf