Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 05.12.2019 in Köln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
In Dannstadt kam es am 21.03.2019 zu einem Angriff auf eine Moschee. Es wurde in die Moschee eingebrochen und es kam dabei zur Sachbeschädigung. Die Tatmotive sind nicht bekannt. Quelle: ADS-DITIB
In Thannhausen wurde am 19.03.2019 eine Moschee angegriffen. Es handelt sich hierbei um einen Schachtangriff. Quelle: ADS-DITIB