Am 08.07.2022 kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Achern. Der Fall wurde unter der Kategorie „Diebstahl § 242 StGB“ registriert. Jedoch konnte die Tat keinem politischen Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/4618
In Elmshorn kam es am 21.07.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung §130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618

Am 24.07.2022 erhielt die DITIB Zentralmoschee in Duisburg per Fax ein Schreiben mit islamfeindlichem Inhalt. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022
Die Kasseler Zentralmoschee (DITIB) wurde am 25.07.2022 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte besprühten die Außenfassade der Moschee mit politischen Parolen. Quelle: https://www.islamiq.de/2022/07/25/moschee-in-kassel-mit-politischen-parolen-beschmiert/
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) wurde am 06.08.2022 die Imam-Ali-Moschee (IZH) in Hamburg Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Die Tat wurde unter der Kategorie “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB” registriert und dem Phänomenbereich “Ausländische Ideologie” zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es in Berlin am 10.08.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert. Quelle: Drucksache 20/4618