Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 29.08.2020 in Dinslaken zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Die Sehitlik Moschee in Berlin erhielt am 11.11.2020 einen Brief mit rechtsextremistisch islamfeindlichem Inhalt. In der Bundestagsdrucksache 19/26358 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 24.10.2020 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 31.07.2020 in Duisburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 17.07.2020 in Herford zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 03.02.21 wurde die Außenfassade der Dresdener Fatih Moschee (DITIB) beschmiert. Unbekannte Täter malten eine gelb-rot-grüne „Flagge“ auf die Fassade und schrieben auf die rechte und linke Seite davon „Biji ypg“ (übersetzt: hoch lebe die ypg). Die Gemeindemitglieder bemerkten die Schmiererei am Morgen und informierten sofort den Vorstand, welcher wiederum die Polizei benachrichtigte. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Moschee war am 26.09.2016 Ziel eines Sprengstoffanschlags. Quelle