Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 16.01.2015 in Köln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 03.07.2015 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 29.06.2015 in Neumünster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Vorbereitung staatsgefährdender Straftaten“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 03.01.2015 in Gelsenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 21.12.2014 wurden die Wände der Süleymaniye Moschee (DITIB) beschmiert. In der Nacht auf Sonntag beschmierten Unbekannte die Außenfassade der Moschee mit Fremdenfeindlichen und menschenverachtenden Sprüchen. Zudem wurden Hakenkreuze mit schwarzer Farbe auf die Wände geschmiert. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle
Am 06.12.2014 ist es zu einem Übergriff auf die Hasan Basri Moschee in Berlin (Islamrat) gekommen. In der Nacht zu Samstag haben unbekannte Täter das Fenster der Berliner Moschee eingeworfen. Eine Zeugin sagte, dass sie ein Glasklirren gehört habe und darauffolgen einen Mann in ein Fahrzeug einsteigen und wegfuhren sah. Die Fenster der Hasan Basri Moschee wurden mit Pflastersteinen eingeworfen, welche die Polizei Vorort sicherte. Ein politisch motivierter Hintergrund wurde nicht ausgeschlossen, weswegen auch der Staatsschutz die Ermittlungen übernommen hatte. Quelle